Werbe-Hinweis

Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf einen dieser Links klickst und in einem bestimmten Zeitfenster zahlungspflichtig einkaufst, bekomme ich von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.

Die Höhe der Provision unterscheidet sich mitunter erheblich zwischen den Programmen. Die Provision in der Kategorie Bücher und eBooks lag im Amazon Partnernet im November 2023 beispielsweise bei 7 %. Diese Käufe müssen aber innerhalb von 24 Stunden nach Klick auf den Link erfolgen. Spätere Käufe oder Merklisten werden nicht berücksichtig. Käufe von Produkten anderer Kategorien über meinen Link (sogenannte indirekt qualifizierte Käufe) werden mit 1,5 % vergütet.

Da die ausschließliche Markierung als „Affiliate-Link“ nur im Zusammenhang mit dieser ausführlichen Erläuterung rechtlich einwandfrei gekennzeichnet ist, steht ergänzend zum Hinweis „Affiliate-Link“ auch noch der Begriff „Anzeige“.

Mit dem Begriff „Anzeige“ oder auch „Werbung“ müssen darüber hinaus nicht nur alle Beiträge gekennzeichnet werden, für deren Erstellung und Veröffentlichung eine finanzielle Gegenleistung geflossen ist, sondern auch solche, bei denen mir die darin erwähnten Produkte und Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Selbst wenn mir z. B. ein Buch kostenlos von einem Autor oder Verlag zugeschickt wurde und es sich dabei nicht explizit um ein Rezensionsexemplar (ein kostenloses Buch mit der Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Rezension) handelt, muss ich diesen Beitrag als „Anzeige“ oder „Werbung“ kennzeichnen. Das bestätigte das OLG Frankfurt mit seinem Urteil vom 19.05.2022 (6 U 56/21).

Auch besonders positive Beiträge zu Produkten und Dienstleistungen, die ich vollständig selbst bezahlt habe, müssen als „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet werden, sofern ich das Produkt und/oder die Unternehmen darauf verlinke. Dabei wird unterstellt, dass ich mit einem besonders positiven Feedback die Aufmerksamkeit der beteiligten Personen erregen möchte, um zukünftig entgeltliche Kooperationen einzugehen, wobei „entgeltlich“ explizit auch die kostenlose Überlassung von Gütern und Dienstleistungen umfasst und nicht nur Geschäfte mit finanziellen Gegenleistungen.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass meine Meinung und mein Urteil zu Produkten und Dienstleistungen jeglicher Art niemals käuflich waren, sind oder sein werden. Ich garantiere keinem Autor, keinem Verlag, Magazin oder Unternehmen bei kostenloser Überlassung eines Buches eine Rezension. Niemand kann bei mir ein besonders positives Feedback erwerben und keine meiner Aussagen kann mithilfe von finanziellen oder sonstigen Gegenleistungen in ihrer Wertung beeinflusst werden.

Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von solchen Geschäftsgebaren, die im gesamten Bereich der Produkt- und Dienstleistungsrezensionen leider keine Seltenheit sind. Hinter meinem Projekt „Book of Finance“ stand niemals die Intention, Autoren und Verlagen unberechtigterweise positives Feedback zu geben. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass ich mir mit hundertprozentig ehrlichen und damit zwangsläufig teilweise auch sehr kritischen Urteilen keine Freunde mache. Doch ich lasse mich auch durch anwaltliche Korrespondenz seitens Autoren, denen meine Meinung nicht passt, oder solchen, die nach einem schlechten Urteil Lügen über mich verbreiten, nicht davon abbringen, weiterhin eine verlässliche kritische Instanz in der Literaturbranche zu bleiben.

Wie man es von einer wirtschaftlich interessierten Person erwarten kann, gehe ich selbstverständlich aktiv auf Autoren und Verlage zu und biete meine Dienstleistungen an. Dazu zählen u. a. bezahlte Rezensionen und Produktplatzierungen. Zentraler und omnipräsenter Bestandteil dieser Konversationen ist aber stets der Hinweis darauf, dass ich in meinem Urteil keinen Unterschied zwischen bezahlten und nicht bezahlten Beauftragungen mache und es einen gravierenden Unterschied zwischen bezahlten Rezensionen und bezahlten Bewertungen gibt.

Dazu richte ich an jeden Kooperationspartner folgende Passage:

„Ganz wichtig ist es mir, an dieser Stelle eines zu betonen (vor allem, weil manche Leute sich alle Mühe geben, es nicht zu verstehen): An keiner Stelle kann und wird eine Bewertung bei mir käuflich erworben. Das Honorar wird für eine 100 % ehrliche Rezension und den dadurch entstandenen Aufwand gezahlt, nicht für eine gewünschte Sterneanzahl. In keinem einzigen Fall habe ich mich jemals durch die Beauftragung in meinem Urteil beeinflussen lassen. Auch bei bezahlten Rezensionen habe ich schon reihenweise schlechte und mittelmäßige Bewertungen abgegeben, wenn das meiner unabhängigen Einschätzung entsprach. Mir ist es extrem wichtig, dass du das vorher verstehst und verinnerlichst, bevor wir über eine weitere Kooperation sprechen: Wir reden nicht über die Beauftragung einer bestimmten Bewertung und mein Urteil kann durch kein Geld der Welt beeinflusst werden.“

Ja, es gibt Menschen, die dem Grundsatz folgen, dass man für keine Rezension bezahlt. Diese zeigen jedoch weder Respekt gegenüber den zeitlichen und monetären Aufwänden der Rezensenten. Noch haben sie verstanden, was der Unterschied zwischen einer bezahlten Rezension und einer bezahlten Bewertung ist – doch der ist gewaltig. An dieser Stelle sollten vor allem aber Journalisten und Wissenschaftler verinnerlichen, dass „freundschaftliche Absprachen“ und „Gefälligkeiten unter Kollegen“ massive Interessenkonflikte hervorrufen und ebenfalls eine Gegenleistung darstellen, die medienrechtlich relevant ist – auch, wenn kein Geld fließt. Bei 63.300 Buchtiteln, die laut Statista 2022 auf dem deutschen Markt neu erschienen sind, wovon 15–20 % Sachbücher sind, betrachte ich den Interessenkonflikt einer Buchrezensentin, die pauschal und im Voraus für ihre Dienstleistung vergütet wird, als deutlich geringer.

Selbstverständlich gibt es Interessenkonflikte, wenn man für eine Rezension bezahlt wird. Man sollte aber nicht naiverweise davon ausgehen, dass jeder Mensch dafür gleichermaßen empfänglich ist. Ich persönlich habe mich davon niemals beeinflussen lassen. Zum einen, weil ich weiß, dass jedes Jahr so viele neue interessante Bücher von immer wieder neuen Autoren veröffentlicht werden. Und zum anderen, weil ich kein Interesse daran habe, mit Autoren und Verlagen zusammenzuarbeiten, die mit meinem kritischen und stets wohlbegründeten Urteil nicht umgehen können.

Alle meine Beiträge sind von der Landesanstalt für Medien NRW in Düsseldorf auf werberechtliche Kennzeichnungen geprüft. Mein komplettes Geschäftsgebaren wurde von der renommierten und auf Medienrecht spezialisierten Anwaltskanzlei WBS Legal abgenommen und ich werde auch weiterhin in Rechtsfragen von ihnen beraten.

Meine Community weiß, dass ich als „einflussreichste Sachbuchkritikerin“ ein pauschales Honorar im Voraus für meine Rezensionen verlange und beauftragte Bücher nicht umsonst lese, rezensiere, moderiere, fotografieren und lektorieren lasse.

Gerade das wird von meiner Community geschätzt. Denn so bin ich vollkommen unabhängig in meiner Urteilsfindung und kann gut und gerne auch 0 Sterne vergeben, ohne anschließend aufgrund nicht vorhandener Affiliate-Einnahmen ohne Honorar für meine Arbeit dazustehen.

Stellt sich zu guter Letzt noch die Frage, weshalb ich nicht transparent unterscheide, für welche Bücher ich von wem wie viel Geld erhalten habe, welche Bücher ich kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen und welche ich vollkommen losgelöst von irgendwelchen Absprachen rezensiert habe.

Ich unterscheide diese Fälle aus drei Gründen nicht in der werblichen Kennzeichnung: 1) Begrifflichkeiten wie „unbezahlte Werbung“ sind rechtlich zumindest umstritten und ich möchte mich nicht angreifbar machen. 2) In meinem Urteil unterscheide ich nicht, ob Geld geflossen ist oder nicht. Weshalb sollte ich das in der werberechtlichen Kennzeichnung tun? Zumal das wie unter 1) angesprochen ohnehin nur durch einen Zusatz zur ohnehin notwendigen Kennzeichnung durch „Affiliate-Link“ und „Anzeige“ möglich wäre. 3) Ich möchte Spekulationen und Mutmaßungen überhaupt erst keinen Rahmen geben. Sobald ich transparent kennzeichnen würde, wer wofür wie viel bezahlt hat, wer das Buch kostenlos geschickt hat oder eben nichts von beidem, gehen die Diskussionen los, was die Unabhängigkeit des Urteils betrifft.

All meine Bewertungen sind aber bekanntlich ausführlich und öffentlich einsehbar. Alle Kritikpunkte sind nachvollziehbar. Und wenn ich strukturell schlechte Bücher besser bewerten würde, als sie sind, würden sicherlich nicht nach knapp fünf Jahren Book of Finance immer noch so viele Menschen meinem Urteil vertrauen und mir immer wieder schreiben, dass sie noch nie davon enttäuscht wurden.